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Wenn man sich nach der Schule entscheidet in eine Berufslaufbahn einzusteigen, stehen einem viele Möglichkeiten offen. Die häufigste Entscheidung muss dabei dann erst einmal zwischen Studium oder Ausbildung getroffen werden. In diesem Artikel soll es jedoch um eine ganz andere Entscheidung gehen. So gibt es auf dem Arbeitsmarkt viele unterschiedliche Kategorien, in die man arbeitende Menschen unterteilen kann. Dazu gehören unter anderem Selbstständige, Angestellte, Beamte etc. Gerade beim Beamtentum fragen sich viele, wie man an solch einen Beruf heran kommt und was man dabei beachten muss.
So sollte man erst einmal wissen, wozu es Beamte gibt. Dies sind eigentlich Angestellte des Staates. Außerdem sind sie im öffentlichen Bereich beschäftigt. Dort sollen sie natürlich vorbildlich präsentieren, da sie indirekt den Staat repräsentieren. Dies hat zur Folge, dass jeder, der Beamter wird, einen sogenannten Eid ablegen muss in dem er unter anderem verspricht sich gesetzestreu zu verhalten.
Beamter kann man somit werden, indem man einen Beruf anfängt, indem auch andere Beamte tätig sind und man somit nach einer bestimmten Zeit verbeamtet wird. Die bekanntesten Berufsfelder sind dabei wohl bei der Polizei, den Kreisverwaltungen, Finanzämtenr oder Gerichten, in denen die Angestellten verbeamtet werden. Lehrer nehmen hierbei eine Sonderrolle ein, da dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist und auch nicht jeder Lehrer verbeamtet wird.
Man sollte sich bei der Wahl zum Beamten darüber im klaren sein, dass man im Grunde als unkündbar gilt und somit auch keine Arbeitslosenversicherung abschließen muss. Auf der anderen Seite ist es jedoch schwierig, wieder aus diesem Beruf auszusteigen, da man Beamter auf Lebenszeit und somit dem Staat unterstellt ist.

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Im öffentlichen Dienst zu arbeiten, stellt für viele Arbeitssuchende nach der Schul- oder Universitätsausbildung ein vorrangiges Ziel dar. Dabei steht der öffentliche Dienst für eine sichere Arbeitsstelle mit guter Bezahlung und gerechten Aufstiegschancen. Der öffentliche Dienst ist der größte Arbeitgeber in Deutschland, bei dem 2007 etwa 4,5 Millionen Menschen beschäftigt waren. Arbeitet man dort, arbeitet man für den Staat, der in vielen Branchen und unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen als Arbeitsgeber fungiert. Das schließt nicht nur Polizei, Feuerwehr, Justiz und Ministerien ein. Auch Einrichtungen, die er Staat unterhält gehören zum Bereich des öffentlichen Dienstes. Dazu zählen Schulen und Universitäten, staatliche Krankenhäuser und Sparkassen, Staatsarchive und Mussen, Renten- und Sozialversicherungsträger sowie die Bundesagentur für Arbeit.
Das Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst kann in zwei verschiedene Gruppen erfolgen. Zum einen kann die Arbeit in der Beamtenlaufbahn erfolgen. Anwärter können sich je nach Bildungsabschluss für den einfachen, mittleren, gehobenen oder höherem Beamtendienst bewerben. Um so niedriger der Schulabschluss, um so niedriger ist auch der Beamtenstatus. Im höheren Beamtendienst können nur Personen mit einem Universitätsabschluss arbeiten. Ein zentrales Auswahlverfahren entscheidet darüber, ob jemand als Anwärter eingestellt wird und als Beamter auf Probe die entsprechene Ausbildung durchläuft. Eine andere Möglichkeit ist ein Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst. Dabei werden in der Regel Verwaltungsaufgaben erledigt, für die man sich etwa für die Stelle eines Verwaltungsfachangestellten auf gängigem Weg bei dem suchendem Arbeitgeber (Behörde, Amt usw.) bewirbt. Angestellte haben weder die Rechte noch die Pflichten von Beamten.
Manche Berufsgruppen gibt es nur im öffentlichen Dienst und können auch nur dort gerlernt werden. Dazu gehören u.a. alle Beamtenberufe und Berufe in speziellen Verwaltungen des Bundes und Landes. Auch der Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten kann nur im öffentlichen Dienst erlernt werden. Aber auch “normale” Berufe wie Koch oder Gärtner werden im öffentlichen Dienst ausgebildet.