Arbeiten im oeffentlichen Dienst

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Im öffentlichen Dienst zu arbeiten, stellt für viele Arbeitssuchende nach der Schul- oder Universitätsausbildung ein vorrangiges Ziel dar. Dabei steht der öffentliche Dienst für eine sichere Arbeitsstelle mit guter Bezahlung und gerechten Aufstiegschancen. Der öffentliche Dienst ist der größte Arbeitgeber in Deutschland, bei dem 2007 etwa 4,5 Millionen Menschen beschäftigt waren. Arbeitet man dort, arbeitet man für den Staat, der in vielen Branchen und unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen als Arbeitsgeber fungiert. Das schließt nicht nur Polizei, Feuerwehr, Justiz und Ministerien ein. Auch Einrichtungen, die er Staat unterhält gehören zum Bereich des öffentlichen Dienstes. Dazu zählen Schulen und Universitäten, staatliche Krankenhäuser und Sparkassen, Staatsarchive und Mussen, Renten- und Sozialversicherungsträger sowie die Bundesagentur für Arbeit.
Das Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst kann in zwei verschiedene Gruppen erfolgen. Zum einen kann die Arbeit in der Beamtenlaufbahn erfolgen. Anwärter können sich je nach Bildungsabschluss für den einfachen, mittleren, gehobenen oder höherem Beamtendienst bewerben. Um so niedriger der Schulabschluss, um so niedriger ist auch der Beamtenstatus. Im höheren Beamtendienst können nur Personen mit einem Universitätsabschluss arbeiten. Ein zentrales Auswahlverfahren entscheidet darüber, ob jemand als Anwärter eingestellt wird und als Beamter auf Probe die entsprechene Ausbildung durchläuft. Eine andere Möglichkeit ist ein Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst. Dabei werden in der Regel Verwaltungsaufgaben erledigt, für die man sich etwa für die Stelle eines Verwaltungsfachangestellten auf gängigem Weg bei dem suchendem Arbeitgeber (Behörde, Amt usw.) bewirbt. Angestellte haben weder die Rechte noch die Pflichten von Beamten.
Manche Berufsgruppen gibt es nur im öffentlichen Dienst und können auch nur dort gerlernt werden. Dazu gehören u.a. alle Beamtenberufe und Berufe in speziellen Verwaltungen des Bundes und Landes. Auch der Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten kann nur im öffentlichen Dienst erlernt werden. Aber auch “normale” Berufe wie Koch oder Gärtner werden im öffentlichen Dienst ausgebildet.
